Die Kanzlei

Ihre Fachanwaltskanzlei seit 1996

In den ersten Jahren befand sich die Kanzlei in den Räumen der elterlichen Steuerberatungskanzlei in Steinheim am Albuch. Aus dieser Zeit stammen auch die ersten Mandate. Nach und nach baute ich mir einen umfassenden Mandantenstamm auf, sodass 1997 die jetzigen Räumlichkeiten in Heidenheim bezogen werden konnten.

Im Laufe der Zeit habe ich mich auf die Rechtsgebiete Verkehrsrecht und Versicherungsrecht spezialisiert und bin seit Jahren nahezu ausschließlich in diesen beiden Bereichen tätig. Durch eine Zusatzausbildung erwarb ich die Fachanwaltschaften für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht sowie für Bau- und Architektenrecht.
Gleichzeitig bin ich als ADAC-Vertragsanwalt tätig.

Wir schreiben Teamwork groß

Für eine erfolgreiche und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit meinen Mandanten ist mir neben einer fundierten Aus- und Fortbildung meiner Mitarbeiter*innen, Motivation und Einsatzbereitschaft wichtig.

Fachliche Kompetenz

Regelmäßige Fortbildung und fundierte Ausbildung im Team

Fokussierung & Spezialisierung

Konzentration auf wenige Rechtsgebiete

Vertrauensvolle Zusammenarbeit

Persönliche Beratung & Mandantennähe

Kosten für den Rechtsanwalt - Vergütung

Die Vergütung des Rechtsanwalts erfolgt im Regelfall nach den gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Der maßgebliche Faktor ist nach dem Gesetz der Gegenstands- bzw. Streitwert. Soweit nichts anderes vereinbart ist, stellen die gesetzlichen Gebühren auch die Grenze der erstattungsfähigen Kosten in einem Rechtsstreit dar.

Diese herkömmliche Form der Honorierung wird auch in meiner Kanzlei in vielen Fällen angewendet. Alternativ biete ich meine Rechtsberatung und -vertretung auf Grundlage einer individuellen Honorarvereinbarung an, sei es zeitbezogen oder pauschal. Die Höhe des Honorars richtet sich dabei nach dem erforderlichen oder von Ihnen gewünschten Aufwand.

Gesetzliche Gebühren (RVG)

Die gesetzlichen Gebühren orientieren sich am Streitwert und bieten eine rechtlich gesicherte Grundlage. In einem Rechtsstreit stellen sie zugleich die Grenze der erstattungsfähigen Kosten dar.

Individuelle Honorarvereinbarung

Ich arbeite für Sie mit einem größtmöglichen Maß an anwaltlicher Qualität und biete Ihnen zugleich eine wirtschaftliche Lösung an. Deshalb biete ich meine Rechtsberatung und -vertretung auch nach einer individuellen Honorarvereinbarung an – zeitbezogen oder pauschal. Die Höhe richtet sich nach dem erforderlichen oder von Ihnen gewünschten Aufwand.