Die Kanzlei

Ihre Fachanwaltskanzlei seit 1996

In den ersten Jahren befand sich die Kanzlei in den Räumen der elterlichen Steuerberatungskanzlei in Steinheim am Albuch. Aus dieser entstanden auch die ersten Mandate. Nach und nach baute ich mir einen umfassenden Mandantenstamm auf sodass 1997 die jetzigen Räumlichkeiten in Heidenheim bezogen werden konnten.

Im Laufe der Zeit habe ich mich auf die Rechtsgebiete Verkehrsrecht und Versicherungsrecht spezialisiert und bin hier seit Jahren nahezu ausschließlich in diesen beiden Rechtsgebieten tätig. Über eine Zusatzausbildung wurden mir die Fachanwaltschaften für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht sowie Bau – und Architektenrecht verliehen. Gleichzeitig bin ich als ADAC – Vertragsanwalt für den größten Automobil Club Deutschlands tätig.

Wir schreiben Teamwork groß

Für eine erfolgreiche und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit meinen Mandanten ist mir neben einer fundierten Aus- und Fortbildung meiner Mitarbeiter, Motivation und Einsatzbereitschaft wichtig.

Eine weitere Basis stellt die Konzentration auf wenige Rechtsgebiete dar. Durch regelmäßige Fortbildungen stelle ich eine Spezialisierung auf diesen Gebieten sicher und kann Sie somit in allen Rechtsfragen beraten. Ich gebe Ihnen unabhängige Empfehlungen sowie objektive Ratschläge und arbeite nach dem Prinzip der engen und vertrauensvollen Zusammenarbeit. Ich bin mitverantwortlich für den Ausgang Ihres Rechtsfalles. Diese Verantwortung nehme ich ernst.

Kosten für den Rechtsanwalt – Vergütung

Die Vergütung des Rechtsanwalts erfolgt im Regelfall nach den gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Der maßgebliche Faktor ist nach dem Gesetz der Gegenstands bzw. Streitwert. Soweit nichts anderes vereinbart ist, stellen die gesetzlichen Gebühren auch die Grenze der erstattungsfähigen Kosten in einem Rechtsstreit dar. Die weiteren Absätze mit der Honorarvereinbarung können gerne bleiben. Die gesetzlichen Gebühren stellen auch die Grenze der erstattungsfähigen Kosten in einem Rechtsstreit dar.

Diese herkömmliche Form der Honorierung wird auch in meiner Kanzlei in vielen Fällen praktiziert. Kritische Stimmen behaupten, dass gesetzlich gesicherte Gebühren von Mandanten teilweise als nicht sehr transparent und mehrwertbezogen empfunden werden können, weil die Dienstleistungsorientierung und das Engagement des Anwalts nicht darin einfließt.

Ich arbeite für Sie mit einem größtmöglichen Maß an anwaltlicher Qualität und biete Ihnen zugleich eine wirtschaftliche Lösung an. Deshalb biete ich meine Rechtsberatung und -vertretung auch nach einer individuellen Honorarvereinbarung an. Diese erfolgt zeitbezogen oder nach einer vorher vereinbarten Pauschale, die vom erforderlichen oder von dem von Ihnen gewünschten Aufwand abhängt. Diese Vereinbarung ermöglicht Ihnen eine transparente Honorareinschätzung. Sie behalten die Kontrolle über die Kosten.